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   VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10   

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VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10 (https://dejure.org/2011,24890)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.09.2011 - 1 A 2381/10 (https://dejure.org/2011,24890)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. September 2011 - 1 A 2381/10 (https://dejure.org/2011,24890)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10
    Er erwidert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - betreffe lediglich die Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft auf dem Gebiet der Hinterbliebenenversorgung.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - beziehe sich auf die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im verwandten Rechtsraum der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge, zwei in sich vergleichbare Rechtsbereiche, die wiederum keine Berührungspunkte mit dem beamtenrechtlichen Besoldungsrecht aufwiesen.

    Für eine rückwirkende Gewährung des Familienzuschlags an einen verpartnerten Beamten des Landes Hessen kommen grundsätzlich drei Zeitpunkte in Betracht, und zwar erstens der Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG, zweitens die Antragstellung und drittens die Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - (BVerfGE 124, 199 = NJW 2010, 1439).

    Diese rechtstatsächliche Grundlage einer Differenzierung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft hat das Bundesverfassungsgericht erst in seiner Entscheidung vom 7. Juli 2009 (- 1 BvR 1164/07 - BVerfGE 124, 199 = NJW 2010, 1439) verworfen, weil es nicht in jeder Ehe Kinder gebe, nicht jede Ehe auf Kinder ausgerichtet sei und eine Rollenverteilung, bei der ein Ehegatte deutlich weniger berufsorientiert sei, nicht unterstellt werden dürfe.

    Zur Frage des frühestmöglichen Zeitpunkts einer erfolgreichen Geltendmachung des Anspruchs verpartnerter Beamter auf Gewährung von Familienzuschlag der Stufe 1 hat das Bundesverwaltungsgericht daraufhin entschieden, Unionsrecht (hier: die Richtlinie des Rates vom 17. November 2000 - Richtlinie 2000/78 EG ) gebiete nunmehr die Gewährung des Zuschlages ab dem 7. Juli 2009, dem Zeitpunkt, in dem das Bundesverfassungsgericht die normative Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft festgestellt habe (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - a. a. O und vom 11.Juni 2010 - 1 BvR 170/06 - DVBl. 2010, 1098; BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 2010 - 2 C 21.09 - DVBl. 2011, 354 sowie - 2 C 10.09 - NJW 2011, 1466).

    Entgegen der Auffassung des Klägers führt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (a. a. O.) nicht dazu, dass dem Kläger der geltend gemachte Anspruch bereits für die Zeit ab dem 3. Dezember 2003 zusteht.

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10
    Diese Benachteiligung beruht auch auf der sexuellen Orientierung, weil die Lebenspartnerschaft notwendigerweise von Partnern gleichen Geschlechts eingegangen wird, während die Ehe auf dem unterschiedlichen Geschlecht der Ehegatten beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 10.09 - a. a. O.).

    Zur Frage des frühestmöglichen Zeitpunkts einer erfolgreichen Geltendmachung des Anspruchs verpartnerter Beamter auf Gewährung von Familienzuschlag der Stufe 1 hat das Bundesverwaltungsgericht daraufhin entschieden, Unionsrecht (hier: die Richtlinie des Rates vom 17. November 2000 - Richtlinie 2000/78 EG ) gebiete nunmehr die Gewährung des Zuschlages ab dem 7. Juli 2009, dem Zeitpunkt, in dem das Bundesverfassungsgericht die normative Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft festgestellt habe (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - a. a. O und vom 11.Juni 2010 - 1 BvR 170/06 - DVBl. 2010, 1098; BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 2010 - 2 C 21.09 - DVBl. 2011, 354 sowie - 2 C 10.09 - NJW 2011, 1466).

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10
    Der Europäische Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 10. Mai 2010 (- C-147/08 -) entschieden, dass Ansprüche auf Gleichbehandlung aus der Richtlinie 2000/78/EG rückwirkend ab dem 3. Dezember 2003 geltend gemacht werden könnten und dass der Kläger nicht abzuwarten brauche, bis der nationale Gesetzgeber die maßgeblichen Vorschriften mit dem Unionsrecht in Einklang gebracht habe.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Mai 2011 (- C-147/08 - NJW 2011, 2187 - 2191).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10
    Zu einer Angleichung im Bereich des Alimentationsgrundsatzes kam es hingegen nicht (s. dazu BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 BvR 1830/06 - NJW 2008, 2325 = ZBR 2008, 379).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10
    Zur Frage des frühestmöglichen Zeitpunkts einer erfolgreichen Geltendmachung des Anspruchs verpartnerter Beamter auf Gewährung von Familienzuschlag der Stufe 1 hat das Bundesverwaltungsgericht daraufhin entschieden, Unionsrecht (hier: die Richtlinie des Rates vom 17. November 2000 - Richtlinie 2000/78 EG ) gebiete nunmehr die Gewährung des Zuschlages ab dem 7. Juli 2009, dem Zeitpunkt, in dem das Bundesverfassungsgericht die normative Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft festgestellt habe (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - a. a. O und vom 11.Juni 2010 - 1 BvR 170/06 - DVBl. 2010, 1098; BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 2010 - 2 C 21.09 - DVBl. 2011, 354 sowie - 2 C 10.09 - NJW 2011, 1466).
  • BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10
    Zur Frage des frühestmöglichen Zeitpunkts einer erfolgreichen Geltendmachung des Anspruchs verpartnerter Beamter auf Gewährung von Familienzuschlag der Stufe 1 hat das Bundesverwaltungsgericht daraufhin entschieden, Unionsrecht (hier: die Richtlinie des Rates vom 17. November 2000 - Richtlinie 2000/78 EG ) gebiete nunmehr die Gewährung des Zuschlages ab dem 7. Juli 2009, dem Zeitpunkt, in dem das Bundesverfassungsgericht die normative Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft festgestellt habe (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - a. a. O und vom 11.Juni 2010 - 1 BvR 170/06 - DVBl. 2010, 1098; BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 2010 - 2 C 21.09 - DVBl. 2011, 354 sowie - 2 C 10.09 - NJW 2011, 1466).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10
    Hieraus wurde in der insoweit einhelligen höchstgerichtlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung geschlossen, dass die Beschränkung des Verheiratetenzuschlags auf verheiratete Beamte verfassungs- und gemeinschaftsrechtlich nicht zu beanstanden sei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008, a. a. O.; BVerwG, Urteile vom 15. November 2007 - 2 C 33.06 - NJW 2008, 868 = ZBR 2008, 381; Beschlüsse des Senats vom 26. Mai 2009 - 1 A 89/09.Z - und vom 28. Mai 2009 - 1 A 2379/08.Z -).
  • VGH Hessen, 28.05.2009 - 1 A 2379/08

    Familienzuschlag Stufe 1 für Beamte, die in einer eingetragenen,

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10
    Hieraus wurde in der insoweit einhelligen höchstgerichtlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung geschlossen, dass die Beschränkung des Verheiratetenzuschlags auf verheiratete Beamte verfassungs- und gemeinschaftsrechtlich nicht zu beanstanden sei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2008, a. a. O.; BVerwG, Urteile vom 15. November 2007 - 2 C 33.06 - NJW 2008, 868 = ZBR 2008, 381; Beschlüsse des Senats vom 26. Mai 2009 - 1 A 89/09.Z - und vom 28. Mai 2009 - 1 A 2379/08.Z -).
  • BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10

    Zeitnahe Geltendmachung kinderbezogener Besoldungsanteile; Verzugszinsen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Zusammenhang mit der Gewährung kinderbezogener Besoldungsanteile entschieden, dass ein entsprechender Anspruch erst ab demjenigen Haushaltsjahr besteht, in dem der Beamte gegenüber seinem Dienstherrn erstmals geltend gemacht hat, dass er den kinderbezogenen Anteil seiner Alimentation entgegen Art. 33 Abs. 5 GG für unzureichend hält (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2011 - 2 C 40.10 - Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 9/12

    Oberverwaltungsgericht hält die Besoldung für Beamte nach Dienstaltersstufen auf

    Nach Auffassung des Senats gilt aber der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung zumindest in entsprechender Heranziehung auch für Ansprüche, die - wie hier - aus einer unmittelbaren Anwendung der RL 2000/78/EG folgen (so i. E.auch VGH Hessen, Urteil v. 28.09.2011 - 1 A 2381/10 -, juris zur Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften).
  • VG Frankfurt/Main, 24.10.2011 - 9 K 578/11
    Der Nachzahlungsanspruch erstreckt sich entgegen der Rechtsauffassung des BVerwG (Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 10/09 - juris, Rn. 10 ff.) und des HessVGH (Urteil vom 28.9.2011 - 1 A 2381/10 - n.v.) auch auf den Zeitraum vor dem 1. Juli 2009.

    Daran hat auch der HessVGH (U. v. 28.9.2011, a.a.O.) angeknüpft und im Hinblick auf die Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG ebenfalls eine Änderung der rechtlichen und tatsächlichen Situation eingetragener Lebenspartnerschaften, die die Zahlung von Familienzuschlag der Stufe 1 gebiete, erst ab diesem Zeitpunkt bejaht.

    Die Kammer weicht mit dieser Entscheidung sowohl vom Beschluss des HessVGH vom 28.9.2011 - 1 A 2381/10 - als auch vom Urteil des BVerwG vom 28.10.2010 - 2 C 10/09 - ab.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 188/11

    Europarechtskonformität der Besoldung nach Dienstaltersstufen auf der Grundlage

    Nach Auffassung des Senats gilt aber der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung zumindest in entsprechender Heranziehung auch für Ansprüche, die - wie hier - aus einer unmittelbaren Anwendung der RL 2000/78/EG folgen (so i. E. auch VGH Hessen, Urteil v. 28.09.2011 - 1 A 2381/10 -, juris zur Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften).
  • VG Wiesbaden, 14.03.2013 - 3 K 1392/11

    Familienzuschlag für Lebenspartnerschaft

    Da aber die Möglichkeit bestehe, dass das Land Hessen auf offene Fälle die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28.09.2011 - 1 A 2381/10 -anwenden werde, werde angeregt, das Verfahren für den Zeitraum vom 01.07.2009 bis 31.03.2010 ruhen zu lassen.

    Zwar wollte die Beklagte dem Kläger damit die Möglichkeit erhalten, von einer etwaigen Übertragung der Grundsätze der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28.09.2011 - 1 A 2381/10 - (zit. nach Juris) durch das Land Hessen zu profitieren.

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15

    Anzeigepflicht; Äquivalenzgrundsatz; Beamter; Effektivitätsgrundsatz;

    Ebenso ist zu beachten, dass die Alimentation grundsätzlich den gegenwärtigen Bedarf aus gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln decken soll (so Hess. VGH, Urteil vom 28.9.2011 - 1 A 2381/10 -, juris Rn. 23).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 83/15

    Beamte; Familienzuschlag; Lebenspartnerschaft; Verjährung

    Ebenso ist zu beachten, dass die Alimentation grundsätzlich den gegenwärtigen Bedarf aus gegenwärtig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln decken soll (so Hess. VGH, Urteil vom 28.9.2011 - 1 A 2381/10 -, juris Rn. 23).
  • VG Stade, 11.04.2013 - 3 A 756/11

    Anspruch einer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamtin auf

    Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Frage, von welchem Zeitpunkt an die vergleichbare Situation im Hinblick auf die Gewährung des Familienzuschlags besteht, auch derzeit noch offen ist, denn auf die Entscheidung des Hess VGH vom 28.09.2011 (1 A 2381/10; juris) hat das BVerwG mit Beschluss vom 20.12.2012 (2 B 144/11, 2 B 144/11, jetzt 2 C 29/12; juris) die Revision zugelassen mit der Begründung, dass nunmehr die Frage geklärt werden könne, ob "sich Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, bereits vor dem 1. Juli 2009 im Hinblick auf die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 in einer mit verheirateten Beamten vergleichbaren Lage befinden, sodass ihnen dieser Zuschlag schon vor dem 1. Juli 2009 unmittelbar auf der Grundlage der Richtlinie 2000/78/EG (juris: EGRL 78/2000) zu gewähren wäre".
  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Mit gerichtlichem Schreiben vom 4. Februar 2013 wurde die Klägerin darauf hingewiesen, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 2 B 144/11 die Revision gegen das Urteil des Hessischen VGH vom 28. September 2011 - 1 A 2381/10 zugelassen habe, in welchem der Hessische VGH einen Anspruch unmittelbar aus der Richtlinie 2000/78/EG für die Zeit vor dem 1. Juli 2009 - in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - verneint habe.
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